AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das
Tattoostudio Cosmos Tattoo Heilbronn
1. Gültigkeit
Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoostudio „Cosmos Tattoo
Heilbronn“ anzufertigenden Tätowierungen unabhängig von der jeweils ausführenden Person.
2. Kommunikation
Tätoanfragen sind ausschließlich über das Formular zu stellen.
Die Projektbesprechung sowie sämtliche auf das Projekt bezogenen Inhalte, werden
ausschließlich über für das Projekt generierte Kommunikationsportal durchgeführt und
ausgetauscht.
3. Durchführung
Projekte werden mit dem Kunden vor Ort am Tag des Termins genaustens besprochen
und geplant
Nach jeder Änderung hat der Kunde diese zu Bestätigen
Ein Körper ist ein arbeitender Organismus. Hierbei gilt ausdrücklich zu erläutern, dass die
Tattoowierer keine Hautunebenheiten oder veraltete, nicht sichtbare Narben erkennen
können, was das Endergebnis beeinflussen kann
Der Kunde hat vorbereitet zum Termin zu kommen
4. Verspätungen / Verzögerungen
Die Zeitberechnung beginnt ab der eingeplanten Zeit, auch bei Verspätung der Kunden.
Wird eine Verspätung seitens des Tätostudios erzeugt, beginnt die Terminzeit ab dem
Beginn der Bearbeitung des Projektes
Jede vermeidbare Störung durch den Kunden wird zur Arbeitszeit mit einberechnet und kann
den Preis aufgrund des Mehraufwandes ändern.
5. Jugendschutz
a. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden nicht tätowiert.
b. bei Jugendlichen über 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter Elternteil während der
Behandlung anwesend sein
6. Anzahlung und Termine
Der Kunde leistet mit dem Vertragsschluss über eine Tätowierung eine Anzahlung. Die
Anzahlung dient sowohl zur Fixierung des vereinbarten Tattootermins als auch zur Abgeltung
des Aufwandes der jeweiligen Terminvorbereitung. Sie ist an den Kunden nur
zurückzuzahlen, wenn entweder
· eine Terminabsage durch den Kunden spätestens drei Arbeitstage vor der
Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt, oder
· eine spätere Absage des ersten der vereinbarten Termine aufgrund von Umständen
erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder
· der Tätowierer den Termin aufgrund von Gründen absagt, die er zu vertreten hat
Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen sobald mit der Tätowierung begonnen oder
ein zeichnerischer Entwurf der Tätowierung erstellt wurde. Sie erfolgt – außer in Fällen, in welchen
dies dem Kunden unzumutbar ist – ausschließlich in Form eines übertragbaren Gutscheins.
Soweit die Terminabsage nach der Fertigung eines Entwurfs erfolgt, hat der Kunde keinen Anspruch
auf eine Überlassung der Entwurfszeichnung. Dies dient der Sicherung der Urheberrechte des
jeweiligen Tätowierers.
Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet.
Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Anzahlung mit dem für den letzten Termin
zu leistenden Honorar verrechnet. Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.
Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen die der Kunde zu vertreten hat, so steht die
Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers.
Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.
In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum
frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.
Eine Terminvereinbarung ist nur bindend, wenn sie durch uns in Textform – sei es durch eine
Terminkarte, per E-Mail oder durch sonst ein elektronisches Medium - bestätigt wird.
Wird der Termin durch den Kunden bestätigt aber nicht abgesagt, behält sich Cosmos Tattoo das
Recht vor, die Tattoositzung in voller Höhe (inkl. Anzahlung) zur Schadensminderung in Rechnung
zustellen..
7. Körperliche Verfassung
Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei
diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung
entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere
· Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation,
· Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die
Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren,
· Die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika
· Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder
wesentlich erschweren,
· Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel,
· ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden,
· ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine
Körperverletzung entgegensteht.
· Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin
Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche
Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.
Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er
dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter
Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen
Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen,
die er zu vertreten hat.
8. Cover Up
Soweit es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine Gewähr dafür
übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird.
Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen
der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch
ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung
kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und
der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden.
9. Hautirritationen
Soweit es auf zu tätowierenden Hautarealen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung
gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen.
Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte,
Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige
unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut kann
ebenfalls keine Haftung übernommen werden.
10. Orthographie
Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache – wird keinerlei
Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde wird
ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern,
dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.
11. Komplikationen mit der Tätowierung
Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen
(Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung etc.) infolge von
Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden wird keine Haftung übernommen.
Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich an die ihm vor Terminbeginn per Email zugesandten
Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in
Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen oder Komplikationen außerhalb unserer
Geschäftszeiten – einen fachlich versierten Arzt aufzusuchen.
12. Nachstechen
Ein Kostenloses Nachstechen wird Seitens Cosmos Tattoo und dem zuständigen Tattoowierer wie
folgt angeboten:
Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so
kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht
in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins haben – die in
Kenntnisnahme der Pflege ist, wie in der Pflegeanleitung angegeben, zu bestätigen. In allen anderen
Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich. Kostenloses Nachstechen innerhalb von 6 Monaten nur bei
dem Gleichen Künstler. Sollte der zuständige Künstler keine Stuhlmiete bei Cosmos Tattoo
wünschen, hat die Kommunikation über das Nachstechen direkt mit dem Künstler zu erfolgen.
Tattoos im Handbereich – Finger / Handrücken / Handballen / Füße / Ohren sind aufgrund der mit
der Stelle verbundenen Risiken vom kostenlosen Nachstechen ausgeschlossen. Kostenfaktor
errechnet sich anhand von § 13. „Durchführung Nachstechen“ der AGB.
13. Durchführung Nachstechen
Das Nachstechen ist innerhalb von 6 Monaten unter Einhaltung der AGB §12 wie folgt angeboten:
- Das Nachstechen erfolgt bei dem Tattoowierer, der das Tattoo gestochen hat
- Dem Pflegehinweis ist Folge zu leisten
- Der Pflegehinweis MUSS innerhalb von 10 Stunden nach der Tattoowierung durchgelesen und
bestätigt werden
Sollte keine fristgerechte Bestätigung vorliegen gelten folgende Konditionen
a. - Bei einem neuen Tattoo kann das nach zu stechende Tattoo nachgestochen werden,
sofern dies bei demselben Künstler stattfindet
b. - Cosmos Tattoo berechnet, bei nicht Einhaltung der Pflege sowie einer nicht
vorhandenen Bestätigung (AGB Punkt 9 und 10) , wie folgt die Nachstechgebühren:
Tattoos in Schwarz:
ohne Schattierung: 20% / mit Schattierung: 25% / Farbig: 30%
des ursprünglichen Tattoopreises
14. Gutscheine
Die von Cosmos Tattoo ausgestellten Gutscheine dienen zur Einlösung der angebotenen
Dienstleistungen.
- Gutscheine sind innerhalb eines Jahres nach Ausstellung gültig
- Gutscheine sind nicht mit Aktionen kombinierbar
- Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen
- Gutscheine können nicht ausbezahlt werden. Der Restbetrag eines Gutscheins wird in Form
eines neuen Gutscheine gut geschrieben
- Der Gutschein verliert nach Abriss seine Gültigkeit
- Konditionen der Gutscheine befinden sich auf der Rückseite
15. Bildrechte
Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich
unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien,
welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt. Dies ist in der Einverständniserklärung an zu geben.
16. Rechte
Cosmos Tattoo handelt im Auftrag der Künstler. Alle Preise und Angaben werden durch die Künstler
beschlossen und durch Cosmos Tattoo an die Kunden übermittelt. Cosmos Tattoo hat keinen Einfluss
auf die Entscheidung der Künstler. Der Künstler stellt Cosmos Tattoo von der Haftung für jegliche
durch den Künstler verursachte Schäden frei und hat eigens dafür auf zu kommen.